FAQs Staubabscheider: Welche Zulassungen sollte ein Staubabscheider haben?
Die baurechtliche Zulassung erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt auf der Grundlage von Prüfprotokollen bei unabhängigen Prüfinstituten. In der Zulassung beziehungsweise Prüfgrundlagen stehen die technischen Details wie Abscheidegrad (Leistungsfähigkeit), Einsatzbereich (etwa Pellet und/oder Scheitholz) für den Abscheider und das entsprechende Zubehör. Die elektronische Steuerung muss CE-konform sein und als elektrisches Gerät eine IP-Schutzklasse nachweisen. Als Bestandteil des Schornsteins müssen – wie beim Schornstein selbst – etwa Temperaturbeständigkeit und Schutz vor alterungsbedingten Schäden (beispielsweise durch Kondensat) nachgewiesen werden. Diese Informationen können Schornsteinfeger, der Handel und Hausbesitzende in der Datenbank des DIBt nachlesen (https://www.dibt.de/de/service/zulassungsdownload/suche) oder direkt beim Hersteller anfragen oder auf der Website herunterladen.
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